In Deutschland werden Menschen im Durchschnitt immer älter. Dies bedeutet auch, dass immer mehr altersbedingte Krankheiten, wie etwa verschiedene Demenz-Formen, auftreten, die dazu führen, dass man sich nicht mehr selbst um die alltäglichen Besorgungen oder den Gang zum Amt kümmern kann. In vielen Fällen wird dann eine gesetzliche Betreuung notwendig. Diese Art von Betreuung kann auch schon jüngere Menschen betreffen, wenn zum Beispiel psychische, seelische oder körperliche Erkrankungen oder Behinderungen sie an der selbstständigen Ausführung ihrer Lebensangelegenheiten hindern. Manchmal sind die Beeinträchtigungen so stark, dass eine sog. 24h Betreuung notwendig ist.
Rechtsgrundlage
Bis 1992 wurden Menschen ,,entmündigt“ und damit automatisch geschäftsunfähig gesprochen und somit einem Vormund unterstellt. Für die Betroffenen war es wesentlich schwerer von diesem Vormundschaftsverhältnis zurückzutreten. Das neuere Betreuungsgesetz, dessen Eintreten und Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1896 geregelt sind, soll individueller, sicherer und explizitere Hilfe für Patienten und Verwandte anbieten. Daher ist die Betreuung auch meistens zeitlich begrenzt und unterliegt mehreren Prüfungen: zum Beispiel muss der Betreute mindestens 18 Jahre alt sein, bei jüngeren Menschen, wird ein Vormundschaftsverhältnis Pflegschaft genannt.
Wichtig ist auch, dass eine Verwandtschaft nicht vor einem gesetzlichen Betreuer schützt. Um rechtlich festzulegen, dass man im Notfall von einem Familienmitglied betreut werden möchte, benötigt man eine Vorsorgevollmacht. Dieses Schreiben besitzt sofortige Gültigkeit. Wenn man durch solch eine Vollmacht eine Person zum möglichen Betreuer erklärt, wird diese im späteren Notfall weniger vom Gericht kontrolliert und muss nur bei wichtigen medizinischen Eingriffen, Unterbringung in einem Pflegeheim oder ähnlichem, einen Antrag stellen. Einmal im Jahr muss man als privater Betreuer eine Dokumentation seiner Tätigkeiten vor dem Betreuungsgericht vorlegen.
Ein Klient wird auch nur so lange betreut, wie er Hilfe braucht. Dies kann sich zum Beispiel bei einem Unfall nur um wenige Monate handeln oder bei einer Demenzerkrankung, bei der eine sog. 24h Betreuung nötig wird, ein Leben lang.
Aufgaben eines Betreuers und wer darf Betreuer werden?
Bei einem gesetzlichen Betreuer regelt das Gericht, welche Aufgaben dieser übernehmen soll. Behördengänge, Briefverkehr, Arztbesuche, Wohnraum und allgemeine finanzielle Angelegenheiten können zum Aufgabenspektrum dazugehören. Das Betreuungsgericht entscheidet individuell, welche Aufgaben von einem Betreuer übernommen werden.
Theoretisch kann jeder der über berufliche oder eine entsprechende Lebenserfahrung verfügt, als gesetzlicher Betreuer fungieren. Zuallererst wird aber immer in der Familie oder im Freundeskreis nach einem geeigneten Betreuer gesucht. Ein gesetzlicher sowie ein Betreuer aus der Familie sollte moralisch integer, zuverlässig, empathisch und selbstreflektiert sein. Bevorzugte Berufe, die gute berufliche Grunderfahrungen liefern, sind: Sozialarbeiter, Psychologen. Rechtsanwälte und Personal aus dem medizinischen Bereich.
Wo kann ich mich beraten lassen und kostet Betreuung etwas?
In den meisten Städten und Landkreisen gibt es eine sogenannte Betreuungsbehörde, die einen ausführlich über das Thema informiert. In vielen größeren Städten gibt es auch Vereine, die ehrenamtlich beraten.
Die Kosten hängen von der Intensität der benötigten Betreuung ab. Ein Betreuer, der sich nur einmal im Monat um den Briefverkehr kümmert, wird natürlich anders entlohnt als eine sog. 24h Betreuung. Die Kosten müssen vom Klienten selbst gezahlt werden und werden von seinem Vermögen abhängig berechnet. Falls er über wenig beziehungsweise keine finanziellen Mittel verfügt, kann eine Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Ein Angehöriger, der ehrenamtlich betreut, bekommt jährlich eine Aufwandsentschädigung von derzeit 399 Euro.