Beispiel – Hilfsmittel über Krankenkasse

Gibt es den Rollator von der Krankenkasse?

Fällt das Gehen dauerhaft aufgrund einer Erkrankung wie Multiple Sklerose oder nach einem Schlaganfall schwer, kann bei der Krankenkasse eine Gehhilfe beantragt werden. Ein weiterer Grund für eine begrenzt zeitliche Nutzung der Gehhilfe kann beispielsweise eine Operation an der Hüfte oder der Wirbelsäule sein. Auch in diesem Fall kann ein Antrag auf einen sogenannten Rollator bei der Krankenkasse gestellt werden.

Gerade für Senioren ist es interessant einen Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse zu stellen. Schließlich sind die Renten nicht für alle besonders üppig. Wie hoch ist die durchschnittliche Rente Männer und Frauen in Deutschland beantwortet diese Seite übersichtlich.

Definition

Ein Rollator, eine Gehhilfe mit Rädern zum Schieben und oft einer Ablage in Form eines Körbchens, erleichtert betroffenen Menschen den Alltag. Durch sie bleibt der Patient mobil, kann sich trotz Schmerzen oder Problemen beim Gehen langsam fortbewegen und sogar einkaufen gehen. Besonders für ältere Menschen ist es wichtig, trotz körperlicher Einschränkungen möglichst lange selbstständig zu bleiben. Integrierte Sitzflächen ermöglichen dem Nutzer eine kleine Pause, wenn der Weg zu anstrengend wird. Diese Seite informiert alle Betroffenen und deren Angehörige darüber, wie ein Rollator beantragt werden kann und wie hoch ist die durchschnittliche Rente Männer und Frauen in Deutschland.

Vom Antrag bis zum Rollator

Stellt der Hausarzt eine Hilfebedürftigkeit fest, die das Gehen stark einschränkt, ob dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit, stellt er ein Rezept dafür aus. Gründe dafür können ein unsicherer Gang aufgrund des fortgeschrittenen Alters, eine Erkrankung wie Arthrose oder eine Operation am Rücken sein. Mit diesem Rezept geht der Patient zu einem Sanitätshaus, in der Regel ist dies frei wählbar. Die Krankenkasse sucht aufgrund des ausgestellten Rezeptes den Rollator aus, im Regelfall ist es ein Standardrollator. Diesen übernimmt die Kasse komplett. Es kommt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro auf den Patienten zu.

Möchte der Patient mehr Ausstattung oder Komfort, bezahlt die Krankenkasse nur die Kosten für einen günstigen Standardrollator, den Rest trägt der Patient selbst.

Beispiel

Ein Standardrollator kostet in einem Sanitätshaus 80 Euro. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten komplett, der Patient zahlt nur den gesetzlichen einmaligen Anteil in Höhe von 10 Euro. Möchte der Patient eine Sonderausstattung wie einen Sitz, ein Körbchen oder ein bestimmtes Modell mit leichtem Gerüst, beträgt der Preis für dieses Modell insgesamt 500 Euro. Die Krankenkasse übernimmt hier die 80 Euro für das Standardmodell, die Differenz muss der Patient tragen. Es gibt Erkrankungen, bei denen ein Rollator mit bestimmtem Extrazubehör sinnvoll ist. Das ist unter anderem bei einer Asthmaerkrankung oder Muskelschwund der Fall. Das muss der Hausarzt auf dem Rezept begründen, dann übernimmt die Kasse auch die kompletten Kosten für das teurere Modell.

Eigenverantwortung

Selbstverständlich steht es jedem jederzeit frei, solch eine Gehhilfe ohne Rezept zu kaufen. Dann übernimmt die Krankenkasse auch nicht den Anteil für ein Standardmodell, der Patient trägt die Kosten ganz allein. In der Regel werden die von den Kassen vollständig oder anteilig übernommenen Rollatoren für einen Zeitraum von 5 Jahren verliehen, sie bleiben also Eigentum der Kassen. Die Leihzeit ist begrenzt, wenn die Gehhilfe aufgrund einer OP nur für einen gewissen Zeitraum benötigt wird. Nach Ablauf der 5 Jahre muss ein neues Rezept vom Hausarzt ausgestellt werden, wenn keine Besserung zu erwarten ist. Während der Leihzeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Wartung und Reparatur des Gerätes. Kauft der Patient die Hilfe auf eigene Kosten, so muss er auch die Kosten für Wartung und Reparatur selbst übernehmen.

Egal, ob Standardmodell oder Modell mit Komfort: Wichtig ist, dass die Bremsen vollständig funktionieren, die Ankipphilfe vernünftig funktioniert und die Räder leicht zu lenken sind.