Rollator auf Rezept
Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick geben, welche Richtlinien für den Kauf eines Rollator auf Rezept gelten. Wer zunehmend älter wird, ist häufig weniger belastbar, da die Kraft der Muskeln mit der Zeit abnimmt. Die Beschwerden haben verschiedene Gründe und sind auch nicht in jedem Fall eindeutig oder gleich. Viele Menschen nutzen für diese Probleme einen Rollator als Hilfsmittel.
Ein Rollator ist dabei behilflich, den Patienten nach einer Hüft- oder Beinoperation wieder den Einstieg ins Gehen und Laufen zu erleichtern.
Herz-, Knochen-, oder Gehirnerkrankungen sind mögliche Gründe für die Benutzung von Rollatoren oder ein unsicheres Gefühl beim Gehen. Betroffene Personen bleiben dank einem Rollator selbstständig mobil und können sich im Alltag wie gewohnt fortbewegen.
Nützlich ist ein Rollator auch zum Transport von kleinen Dingen, zum Beispiel Tragetaschen, Einkäufen oder anderen Sachen. Wenn es notwendig wird, einen Rollator anzuschaffen, fragen sich viele, ob die Krankenkasse den Rollator bezahlt und ob es den Rollator auf Rezept gibt?
Bezahlen die Krankenkassen wie die AOK, Barmer, TK oder die DAK den Rollator auf Rezept?
In der Regel werden Rollatoren von der Krankenkasse bezahlt, weil sie als Hilfsmittel zählen. Gekaufte oder ausgeliehene Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen werden übernommen.
Für die Kostenübernahme des Rollators ist allerdings ein Rezept notwendig und es ist eine Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Ohne attestierten Pflegegrad gibt es keinen Anspruch auf einen Rollator. Erst mit einem Rezept ist die Kostenübernahme von einem Rollator auf Rezept durch die Krankenkasse möglich.
Häufig gilt die Übernahme nur für Kassen- beziehungsweise Standardmodelle. Es können bei einigen Krankenkassen auch Zuzahlungen fällig werden, wobei es auch auf die eigene Produktwahl ankommt.
Wenn ein Rollator hochwertiger und teurer ist, dann ist auch die Zuzahlung höher.
Die Zuzahlung wird meist an denjenigen Vertragspartner der Krankenkasse gezahlt, der den Rollator liefert. Häufige Vertragspartner sind Sanitätshäuser.
Da für den Rollator ein Rezept benötigt wird, führt der erste Weg zum behandelnden Arzt, der es ausstellt. Im Vorfeld ist eine Recherche sinnvoll, welche Rollatortypen für die betroffene Person geeignet sind.
Auf dem ärztlichen Rezept sollte nicht nur einfach ,,Rollator“ stehen. Die Angaben vom Arzt sollten möglichst präzise sein. Er kann seine Patienten auch beim Auswählen eines Rollators helfen.
Der Arzt sollte auch die entsprechende Hilfsmittelverzeichnisnummer im Rezept vermerken, weil sie für die Übernahme der Kosten oder für die Bezuschussung notwendig ist.
Dann erfolgt die Bestellung des Rollators im Fachhandel oder im Internet. Manche Krankenkasse suchen den Rollator direkt aus, sodass der Patient keinen Handlungsspielraum.
Es werden entweder neue Modelle bestellt oder in manchen Fällen auch ein gebrauchter Rollator.
Die Bestellung im Internet sowie im Fachhandel sollte vorher mit der Krankenkasse besprochen werden.
Was bezahlt die Krankenkasse für den Rollator und für welche Pflegestufe ist dies möglich?
Jede Krankenkasse arbeitet verschieden, weil es Spielräume in der Vertragsgestaltung gibt. Die gesetzlichen Vorgaben sind aber stets zu befolgen.
Die Krankenkasse übernimmt diejenigen Kosten, welche im Vertrag für das medizinisch notwendige Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis GKV stehen.Es ist für die Kostenübernahme die festgestellte Notwendigkeit durch den Arzt notwendig.
Auch werden Kosten, die für Reparaturen, Änderungen oder generell die Anschaffung eines Rollators von der Krankenkasse getragen. Wenn ein solcher Fall eintritt, ist dies auf jeden Fall mit der Krankenkasse abzuklären, damit diese die anfallenden Kosten für den Kauf einer Gehhilfe übernimmt.
Welches Rollator Modell ist das richtige?
Krankenkassen bieten meist ein Standardmodell eines Rollators an.Diese Modelle bestehen aus einem stabilen Stahlrahmen. Sie sind in der unteren Preisklasse angesiedelt.
Außer diesen Standardmodellen sind auch leichtgewichtige Rollatoren mit Aluminiumgestell erhältlich. Sie sind wendig und einfach in der Handhabung. Ebenfalls werden klapp- und faltbare Rollatoren angeboten, die perfekt im Freien genutzt werden können.
Es gibt auch spezielle Rollatoren, welche höher belastet werden können. Übergewichtige Personen mit einem Gewicht bis 200 kg können so auch einen Rollator verwenden. Daneben sind auch Modelle für Außen- und Innenbereiche erhältlich.
Die unterschiedlichen Modelle variieren in den Punkten Verarbeitung, Preis, Qualität und Gewicht. Ebenso sind faltbare Rollatoren auf dem Markt erhältlich, welche platzsparend verstaut und transportiert werden können.
Die Entscheidung für ein Modell ist abhängig von Gebrauch, medizinischem Nutzen und individuellen Bedürfnissen.
Rollator auf Rezept und die Zuzahlung von der Krankenkasse
Eine Anschaffung eines Rollators ist preiswerter, wenn die Kosten, oder zumindest einen Teil der Kosten, durch die Krankenversicherung übernommen oder bezuschusst werden. Es fällt aber ein gewisser bürokratischer Aufwand an. Die Entscheidung für ein Standardmodell ist abhängig vom dem Nutzen und den Finanzen des Patienten.
Der gesundheitliche Wert spielt natürlich auch eine Rolle, denn er ist schließlich der Hauptanlass für die Anschaffung des Hilfsmittels. Wer einen anderen Rollatortyp bevorzugt, sollte davon ausgehen, die Kosten mehrheitlich selbst übernehmen zu müssen.
Es ist vor allem wichtig, das passende Modell für die betroffene Person zu finden, das sich für deren Ansprüche eignet.
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Weitere nützliche Links und Informationen zum Thema Rollator auf Rezept sowie Zuzahlungen der Krankenkasse finden Sie hier aufgelistet:
- Rollatoren auf Rezept – Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse
- 5 Tipps vor dem Kauf eines Rollators oder einer Gehhilfe
- Die offizielle Webseite der AOK Gesundheitskasse
- Sozialverband VDK.de