Rollator von der Krankenkasse: Der praktische Wegweiser für Versicherte 2025

Benötigen Sie einen Rollator von der Krankenkasse, jedoch wissen nicht, wie der Prozess funktioniert? Tatsächlich kostet ein Rollator von der Krankenkasse zwischen 60 und 535 Euro, was die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse besonders wichtig macht. Bei einem Standard-Rollator von der Krankenkasse beträgt der Zuschuss etwa 60 Euro, während die gesetzliche Zuzahlung für Versicherte bei lediglich 5 bis 10 Euro liegt.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Rollator von der Krankenkasse erhalten können. Wir beleuchten die medizinischen Voraussetzungen, den Beantragungsprozess und die Unterschiede zwischen Kassenmodellen und Wunschmodellen. Dabei erfahren Sie auch, wann ein Rollator von der Krankenkasse als medizinisch notwendig gilt und welche Möglichkeiten Sie haben, falls Ihr Antrag abgelehnt wird. Für Fragen steht Ihnen außerdem eine kostenlose Beratungshotline unter 0800 888 90 80 zur Verfügung.

Wann ein Rollator medizinisch notwendig ist

Die Entscheidung für einen Rollator ist ein wichtiger Schritt für mehr Selbstständigkeit im Alltag. Ungefähr 10% der über 65-Jährigen in Deutschland nutzen regelmäßig einen Rollator. Doch wann gilt ein Rollator als medizinisch notwendig, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt?

Typische Anzeichen für einen Rollatorbedarf

Ein Rollator sollte nicht vorschnell angeschafft werden – er ist dann sinnvoll, wenn die Bewegung im Alltag nur noch unsicher, schmerzhaft oder eingeschränkt möglich ist. Folgende Anzeichen sprechen für den Einsatz eines Rollators:

  • Unsicheres Gehen und Gleichgewichtsprobleme: Häufiges Stolpern oder ein ausgeprägtes Unsicherheitsgefühl beim Gehen sind deutliche Hinweise.
  • Chronische Schmerzen: Ein gut eingestellter Rollator entlastet Gelenke und Muskeln und kann dadurch Schmerzen reduzieren.
  • Häufige Pausen beim Gehen: Wenn längere Strecken nicht mehr ohne Unterbrechung bewältigt werden können – sei es durch Muskelschwäche, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenbeschwerden wie COPD.
  • Nach einem Sturz: Ein Rollator kann die verlorene Sicherheit beim Gehen zurückbringen.

Allerdings sollte ein Rollator wirklich nur dann verwendet werden, wenn er notwendig ist. Bei unnötiger Verwendung werden wichtige Fähigkeiten wie das Gleichgewicht möglicherweise nicht ausreichend trainiert und können abnehmen oder verloren gehen.

Gespräch mit dem Hausarzt vorbereiten

Vor dem Arztgespräch sollten Sie Ihre Mobilitätsprobleme genau analysieren. Der Arzt benötigt möglichst präzise Informationen, um die medizinische Notwendigkeit eines Rollators beurteilen zu können:

Erklären Sie Ihrem Arzt genau, „wo der Schuh drückt“. Beschreiben Sie konkret Ihre Unsicherheit beim Gehen, Arthrose oder Schmerzen in Fingern und Gelenken. Je genauer Sie Ihre Einschränkungen schildern, desto besser kann der Arzt einen geeigneten Rollator verschreiben.

Bedenken Sie vorab auch, ob der Rollator dauerhaft oder nur vorübergehend benötigt wird. Manche Menschen brauchen einen Rollator nur in bestimmten Situationen, etwa für längere Fußwege, oder vorübergehend nach einem Schlaganfall oder einer Hüftoperation.

Welche Rolle die Diagnose spielt

Die genaue Diagnose ist entscheidend für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Der Arzt entscheidet anhand der Hilfsmittel-Richtlinie, welches Hilfsmittel in Ihrer Situation sinnvoll und erforderlich ist.

Typische Diagnosen, die einen Rollator rechtfertigen, sind unter anderem:

  • Arthrose
  • Parkinson-Erkrankung
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Schlaganfall-Folgen
  • Multiple Sklerose

Besonders wichtig ist die Diagnose, wenn Sie einen speziellen Rollator benötigen. Leichtgewichtige Rollatoren bewilligen die Kassen meist nur bei bestimmten Indikationen wie schwerer Atemnot oder Muskel- und Gelenkerkrankungen. Dann sollte der Arzt Ihre Erkrankung auf dem Rezept detailliert vermerken und begründen, warum Sie einen leichten Rollator benötigen.

Zudem kann er ein Maximalgewicht oder sogar die Hilfsmittelverzeichnisnummer eines bestimmten Modells angeben. Diese detaillierten Angaben erhöhen die Chancen, dass die Krankenkasse nicht nur einen Standard-Rollator bewilligt, sondern auch ein höherwertiges Modell, das Ihren speziellen Bedürfnissen entspricht.

Ein Pflegegrad ist übrigens für die Verordnung eines Rollators über die Krankenkasse nicht zwingend erforderlich, kann aber die Genehmigung erleichtern. Letztendlich kommt es auf die medizinische Notwendigkeit an, die Ihr Arzt auf dem Rezept bescheinigen muss.

So funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse

Nachdem Sie mit Ihrem Arzt die medizinische Notwendigkeit eines Rollators besprochen haben, beginnt der eigentliche Beantragungsprozess. Die Beantragung eines Rollators bei der Krankenkasse folgt einem strukturierten Ablauf, der bei korrekter Durchführung zur Kostenübernahme führt.

Rezept vom Arzt erhalten

Der erste und wichtigste Schritt ist die Ausstellung eines Rezepts durch Ihren Arzt. Ohne diese ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für einen Rollator. Für eine erfolgreiche Beantragung sollten Sie darauf achten, dass auf dem Rezept folgende Informationen enthalten sind:

  • Die medizinische Diagnose, die den Rollator begründet
  • Eine Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit des Hilfsmittels
  • Wenn möglich, detaillierte Angaben zu besonderen Anforderungen an den Rollator

Besonders wichtig ist, dass die Verordnung möglichst präzise ausgefüllt wird. Je genauer der Arzt Ihre Einschränkungen und den daraus resultierenden Bedarf dokumentiert, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung durch die Krankenkasse. Bei speziellen Anforderungen, etwa bei Bedarf eines besonders leichten Modells aufgrund von Muskelschwäche, sollte der Arzt dies ausdrücklich vermerken.

Hilfsmittelverzeichnisnummer verstehen

In Deutschland existiert ein sogenanntes Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Hilfsmittel aufgeführt sind, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden können. Jedes Hilfsmittel besitzt eine eigene Nummer, die sogenannte Hilfsmittelverzeichnisnummer.

Für Rollatoren, die im Außenbereich genutzt werden sollen, ist diese Nummer besonders wichtig. Indoor-Rollatoren stehen hingegen nicht im Hilfsmittelverzeichnis und werden daher in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Wenn Ihr Arzt ein bestimmtes Modell für Sie als medizinisch notwendig erachtet, kann er die entsprechende Hilfsmittelverzeichnisnummer direkt auf dem Rezept angeben. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie genau dieses oder ein vergleichbares Modell erhalten.

Rollator über Krankenkasse beantragen

Mit dem Rezept in der Hand haben Sie nun mehrere Möglichkeiten, den Antrag bei der Krankenkasse zu stellen:

Ein Rollator von der Krankenkasse kann Ihre Mobilität erheblich verbessern. Die Beantragung sollte jedoch gut vorbereitet und durchdacht sein.

  1. Direkte Einreichung bei der Krankenkasse: Reichen Sie das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese nennt Ihnen anschließend Vertragspartner, bei denen Sie den Rollator erhalten können.
  2. Vertragspartner aufsuchen: Viele Krankenkassen erlauben auch, dass Sie mit dem Rezept direkt zu einem Vertragspartner gehen. Dies können Sanitätshäuser oder Orthopädietechniker sein.
  3. Online-Beantragung: Einige Krankenkassen bieten inzwischen auch Online-Portale, in denen Sie den Bearbeitungsstand Ihres Antrags verfolgen können.

Nach Einreichung des Rezepts prüft die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die medizinische Notwendigkeit und die wirtschaftlichen Aspekte geprüft werden.

Bei Bewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Rollator. Sie als Versicherter tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro (10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro).

Nach erfolgreicher Beantragung können Sie den Rollator bei einem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse abholen. Dieser passt das Gerät in der Regel individuell an Ihre Körpergröße an und erklärt Ihnen die richtige Handhabung.

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass die Krankenkassen nur für Rollatoren zahlen, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sind. Sollten Sie einen Online-Kauf in Erwägung ziehen, klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob diese eine Rechnung von einem Onlineshop akzeptiert.

Kassenmodell oder Wunschmodell: Was ist möglich?

Amazon Rollator von der Krankenkasse

Image Source: Amazon.de

Sobald Ihre Krankenkasse den Rollator genehmigt hat, stellt sich die Frage: Welches Modell erhalte ich tatsächlich? Bei der Wahl zwischen Kassenmodell und Wunschmodell gibt es wichtige Unterschiede zu beachten, die sowohl den Geldbeutel als auch den Komfort betreffen.

Was ist ein Standard-Rollator der Krankenkasse?

Der Standard-Rollator, den die Krankenkasse bezahlt, ist ein funktionales Basismodell. Diese Kassenmodelle zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Robuster, belastbarer Stahlrahmen
  • Vier Räder mit Bremssystem
  • Höhenverstellbare Handgriffe
  • Grundausstattung mit Sitzfläche, meist auch Korb oder Tablett
  • Zusammenfaltbar für Transport und Lagerung

Allerdings haben Kassenmodelle auch Nachteile: Sie wiegen mit 10-12 kg relativ viel und sind nicht immer für alle Einsatzzwecke optimal geeignet. Das Design ist zweckmäßig, aber selten ansprechend. Die Sitzhöhe und der Abstand zwischen den Griffen sind bei diesen Modellen meist nicht verstellbar, lediglich die Griffhöhe kann angepasst werden.

Der Preis für einen Standard-Rollator liegt typischerweise zwischen 60 und 100 Euro. Die Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung die Kosten für dieses Modell, wobei Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises leisten müssen – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Zuschuss für höherwertige Modelle

Wenn das Kassenmodell für Ihre Bedürfnisse nicht ausreicht, können Sie sich auch für ein höherwertiges Modell entscheiden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Für Premium-Rollatoren mit zusätzlichen Funktionen wie besserer Federung, geringerem Gewicht oder speziellen Extras müssen Sie in der Regel selbst die Differenz zwischen dem Kassenmodell und Ihrem Wunschmodell bezahlen. Diese sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“ (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Zuzahlung) beträgt je nach Modell zwischen 100 und 300 Euro.

Entscheidend ist hierbei: Der Arzt kann im Rezept auch spezielle Anforderungen vermerken, beispielsweise ein maximales Gewicht des Rollators oder bestimmte Funktionen. Dadurch steigen die Chancen auf ein besseres Modell, besonders wenn diese Anforderungen krankheitsbedingt begründet sind. Leichtgewichtige Rollatoren werden von den Kassen meist nur bei bestimmten Indikationen wie schwerer Atemnot oder Muskel- und Gelenkerkrankungen bewilligt.

Außerdem ist ein Preisvergleich sinnvoll: Manchmal kann ein höherwertiger Rollator im Privatverkauf günstiger sein als die Aufzahlung mit Krankenkassen-Bewilligung. Private Krankenversicherungen bezahlen zudem häufig mehr, sodass Sie als privat Versicherter eventuell gar nichts zum Rollatorkauf dazuzahlen müssen.

Unterschiede bei Eigentum und Leihgabe

Ein wichtiger Aspekt, den viele übersehen: Bei einem Rollator auf Rezept handelt es sich meist um eine Leihgabe, nicht um Eigentum. Das bedeutet:

  • Der Rollator bleibt Eigentum der Krankenkasse oder des Sanitätshauses
  • Die übliche Leihzeit beträgt drei bis fünf Jahre
  • Nach Ablauf der bewilligten Nutzungszeit muss der Rollator zurückgegeben werden

Darüber hinaus ist zu beachten, dass dies auch für höherwertige Rollatoren mit Zuzahlung gelten kann. Je nach Vertrag zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse kann der Rollator trotz Ihrer Aufzahlung im Eigentum des Sanitätshauses bleiben. Klären Sie dies unbedingt vor dem Kauf!

Der Vorteil einer Leihgabe: Wartung und Reparaturen werden vom Eigentümer übernommen. Wenn der Rollator defekt ist, können Sie ihn kostenlos reparieren lassen.

Entscheiden Sie sich hingegen für einen Privatkauf ohne Krankenkassenbeteiligung, gehört der Rollator vollständig Ihnen. Sie können ihn nach Belieben umbauen oder gestalten und müssen ihn nicht zurückgeben. Andererseits tragen Sie dann auch die Kosten für Reparaturen selbst.

Bei der Entscheidung für ein Modell sollten Sie sowohl Ihre persönlichen Ansprüche als auch den Einsatzort, die Häufigkeit der Nutzung und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen. Ein passender Rollator kann die Lebensqualität deutlich verbessern – daher lohnt es sich, alle Optionen sorgfältig abzuwägen.

Zuzahlung, Aufzahlung und Reparatur: Was Versicherte wissen müssen

Beim Erhalt eines Rollators über die Krankenkasse fallen verschiedene Kosten an. Welche Zahlungen auf Sie zukommen, wann Sie zahlen müssen und wer für Reparaturen zuständig ist – darüber herrscht oft Unklarheit. Allerdings sind die Regelungen gesetzlich klar definiert.

Gesetzliche Zuzahlung erklärt

Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung für einen Rollator ist einheitlich geregelt und beträgt 10 Prozent des Abgabepreises. In konkreten Zahlen bedeutet das: Sie zahlen mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro pro Rollator. Diese Zuzahlung entrichten Sie direkt an den Vertragspartner der Krankenkasse, also das Sanitätshaus oder den Händler.

Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmeregelungen zur Zuzahlungspflicht:

  • Wenn alle Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
  • Für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Bei einem Defekt am Rollator müssen Sie übrigens keine erneute Zuzahlung leisten.

Wirtschaftliche Aufzahlung bei Wunschmodellen

Die wirtschaftliche Aufzahlung unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Zuzahlung. Während letztere verpflichtend ist, entsteht erstere nur, wenn Sie ein höherwertiges Modell wünschen.

Möchten Sie einen Rollator, der über das medizinisch Notwendige hinausgeht, beispielsweise ein besonders leichtes Modell oder eines mit Zusatzfunktionen, müssen Sie die Differenz zwischen dem Kassenmodell und Ihrem Wunschmodell selbst finanzieren. Diese Aufzahlung beläuft sich je nach Modell typischerweise auf einen Betrag zwischen 100 und 300 Euro.

Ein Standard-Rollator kostet zwischen 60 und 100 Euro, während besondere Modelle das Doppelte oder Dreifache kosten können. Besonders wichtig: Diese Mehrkosten fallen nicht unter die Zuzahlungsbefreiung.

Wer übernimmt Reparatur und Wartung?

Bei einem Standard-Rollator auf Rezept sind Reparatur und Wartung in der Regel im Service enthalten. Folgende Leistungen übernimmt der Vertragspartner der Krankenkasse:

  • Lieferung
  • Montage
  • Einweisung in den Gebrauch
  • Reparaturen

Diese Serviceleistungen gelten jedoch nur, wenn der Rollator Eigentum des Sanitätshauses oder der Krankenkasse bleibt. Wird ein Rollator beschädigt, können Sie sich direkt an das Sanitätshaus oder den Lieferbetrieb wenden. Die kostenfreie Reparatur gilt allerdings nur für Schäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Bei höherwertigen Rollatoren, für die Sie einen Aufpreis bezahlt haben, kann die Regelung anders aussehen. Hier sind zwar die Anfahrten des Technikers meist inklusive, Ersatzteile und höhere Reparaturkosten müssen jedoch häufig selbst getragen werden. Deshalb ist es wichtig, vor dem Kauf genau zu klären, wie die Wartungsregelungen aussehen.

Was tun bei Ablehnung oder Problemen?

Nicht immer wird ein Rollator von der Krankenkasse ohne Weiteres bewilligt. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, haben Sie dennoch gute Chancen, Ihr Hilfsmittel zu bekommen.

Widerspruch einlegen – so geht’s

Gegen einen ablehnenden Bescheid sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen – dieser muss innerhalb eines Monats schriftlich bei der Krankenkasse eingehen. Ein formloses Schreiben mit Aktenzeichen und Datum der Kassenentscheidung reicht zunächst aus. Die Begründung können Sie später nachreichen. Besonders wirkungsvoll: Legen Sie eine zusätzliche ärztliche Stellungnahme bei, die Ihre individuelle Situation detailliert beschreibt. Die Erfolgsaussichten sind beachtlich – rund 40 Prozent aller Widersprüche werden positiv entschieden.

Unterstützung durch Sozialverbände

Fachkundige Hilfe erhöhen Ihre Erfolgschancen erheblich. Sozialverbände wie der VdK oder SoVD unterstützen ihre Mitglieder bei Widerspruchsverfahren. Der SoVD Niedersachsen verzeichnet sogar eine Erfolgsquote von 50 Prozent bei seinen Widerspruchsverfahren. Zudem können Verbraucherzentralen wertvolle Hilfe leisten. Daher gilt: Nehmen Sie den Widerspruch nicht vorschnell zurück, selbst wenn die Krankenkasse dies nahelegt.

Wann sich ein Onlinekauf lohnt

Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann ein Onlinekauf eine Alternative sein. Beachten Sie jedoch: Bei Rollatoren, die individuelle Anpassungen erfordern, ist der Kauf im stationären Sanitätshaus vorzuziehen. Im Internet finden Sie oft günstigere Angebote für rezeptfreie Hilfsmittel. Beschaffen Sie sich nach Ablauf der Entscheidungsfrist der Krankenkasse das Hilfsmittel selbst, kann in bestimmten Fällen sogar ein Kostenerstattungsanspruch entstehen.

Fazit: Der beste Weg zum passenden Rollator

Ein Rollator kann zweifelsohne die Lebensqualität deutlich verbessern und mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen. Allerdings scheuen viele Menschen den Beantragungsprozess bei der Krankenkasse. Tatsächlich ist dieser Prozess jedoch gut strukturiert und bei korrekter Durchführung meist erfolgreich.

Die medizinische Notwendigkeit bildet dabei das Fundament für eine Kostenübernahme. Unsicherheit beim Gehen, chronische Schmerzen oder Gleichgewichtsprobleme sind typische Anzeichen, die einen Rollator rechtfertigen. Besonders wichtig: Das detaillierte Gespräch mit dem Arzt, der Ihre spezifischen Einschränkungen auf dem Rezept vermerken sollte.

Mit diesem Rezept haben Sie anschließend mehrere Wege, den Rollator zu beantragen. Entweder reichen Sie es direkt bei der Krankenkasse ein oder besuchen einen Vertragspartner wie ein Sanitätshaus. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt dabei lediglich 5 bis 10 Euro – der Rest wird von der Krankenkasse übernommen.

Während Standardmodelle für viele Anwendungsfälle ausreichen, können spezielle Bedürfnisse ein höherwertiges Modell erforderlich machen. In diesem Fall müssen Sie mit einer wirtschaftlichen Aufzahlung rechnen. Dennoch lohnt sich der Preisvergleich, denn manchmal ist ein Privatmodell günstiger als die Aufzahlung.

Denken Sie daran, dass ein Rollator von der Krankenkasse nicht nur eine Investition in Ihre Mobilität ist, sondern auch Ihre Lebensqualität steigern kann.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten sind mit rund 40 Prozent beachtlich, besonders wenn Sie eine detaillierte ärztliche Begründung beifügen.

Letztendlich steht Ihnen mit einem Rollator ein wertvolles Hilfsmittel zur Verfügung, das mehr Mobilität und Unabhängigkeit ermöglicht. Die Investition von Zeit in den Beantragungsprozess zahlt sich daher in Form von gesteigerter Lebensqualität aus. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an Ihre Krankenkasse oder ein Sanitätshaus zu wenden – schließlich geht es um Ihre Gesundheit und Ihre Mobilität.

Key Takeaways

Diese wichtigsten Erkenntnisse helfen Ihnen dabei, erfolgreich einen Rollator über die Krankenkasse zu erhalten und dabei Kosten zu sparen.

  • Ärztliches Rezept ist der Schlüssel: Ohne detaillierte ärztliche Verordnung mit Diagnose und Begründung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für den Rollator.
  • Minimale Eigenkosten bei Standardmodellen: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt nur 5-10 Euro, während die Krankenkasse den Rest der Kosten übernimmt.
  • Widerspruch lohnt sich bei Ablehnung: 40% aller Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide sind erfolgreich – besonders mit zusätzlicher ärztlicher Begründung
  • Aufzahlung für Wunschmodelle möglich: Höherwertige Rollatoren kosten 100-300 Euro Aufpreis, bieten aber besseren Komfort und geringeres Gewicht.
  • Wartung und Reparatur meist inklusive: Bei Kassenmodellen übernimmt der Vertragspartner kostenlos Reparaturen und Wartung während der Leihzeit.

Ein gut beantragter Rollator verbessert die Lebensqualität erheblich und ermöglicht mehr Selbstständigkeit im Alltag. Die strukturierte Herangehensweise und das Wissen um Ihre Rechte als Versicherter sind dabei entscheidend für den Erfolg.

Die richtige Wahl eines Rollators von der Krankenkasse kann Ihnen helfen, aktiver und unabhängiger zu leben.

FAQs

Wenn Sie einen Rollator von der Krankenkasse beantragen, stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit haben.

Q1. Welche Art von Rollator übernimmt die Krankenkasse in der Regel? Die Krankenkasse übernimmt üblicherweise die Kosten für Standard-Rollatoren oder Leichtgewicht-Rollatoren. Spezielle Modelle wie Delta-Rollatoren werden meist nur bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Begründung bewilligt.

Q2. Wie hoch ist die Zuzahlung für einen Rollator bei der Techniker Krankenkasse? Bei der Techniker Krankenkasse beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Den Rest der Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Q3. Wie lange kann man einen Rollator von der Krankenkasse nutzen? In der Regel stellt die Krankenkasse einen Rollator als Leihgabe für drei bis fünf Jahre zur Verfügung. Eine Verlängerung ist oft mit einer einfachen Erklärung oder einer erneuten ärztlichen Verordnung möglich.

Q4. Ist es möglich, einen höherwertigen Rollator zu erhalten? Ja, es ist möglich, ein höherwertiges Modell zu wählen. Allerdings müssen Sie dann die Differenz zwischen dem Kassenmodell und Ihrem Wunschmodell selbst bezahlen. Diese Aufzahlung beträgt typischerweise zwischen 100 und 300 Euro.

Q5. Was kann man tun, wenn der Antrag auf einen Rollator abgelehnt wird? Bei einer Ablehnung sollten Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche ärztliche Stellungnahme beizufügen. Die Erfolgsaussichten sind mit etwa 40 Prozent recht gut. Auch die Unterstützung durch Sozialverbände kann hilfreich sein.